
Ein s. G. ist eine Weisung, die sich an den frei entscheidenden Menschen richtet u. von ihm etwas fordert, was zur Verwirklichung seiner wesentl. Bestimmung notwendig ist. Es bindet nicht nach Art des Müssens wie ein Naturgesetz, sondern nach Art des Sollens; der Mensch kann sich ihm entziehen, gefährdet damit aber den Sinn seines Lebens....
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https://stjosef.at/morallexikon/sitt_ges.htm
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